Stamm-SupervisorInnen
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von 100 Stunden und 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen und soll bei mindestens drei unterschiedlichen, durch die Landesbehörde anerkannten SupervisorInnen am Ausbildungszentrums durchgeführt werden.
StammsupervisorInnen für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie im Ausbildungszentrum Berlin wurden durch die zuständige Landesbehörde für die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt. Aus Datenschutzgründen werden die Namen der für das Institut tätigen Supervisor*innen zunächst nicht veröffentlicht, konkrete Anfragen können aber an das Ausbildungszentrum gestellt werden.