Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
- Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
- Master in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
- Gleichwertiger Hochschulabschluss der Psychologie aus einem anderen Staat
- Diplom in Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit
- Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik
- Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unseren regionalen Auswahlverfahren voraus.
Rechtsgrundlage
- Psychotherapeutengesetz: Allgemeiner Rahmen für die Ausbildung und Tätigkeit als PsychtotherapeutIn
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen: Ausbildungsrahmen, Prüfung und Approbation
Ausbildungsdauer
Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre. Eine Ausnahme bildet das Ausbildungszentrum in Dresden, hier dauert die Ausbildung fünf Jahre.